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Gebrauchtwagen-Checkliste: Diese Punkte prüfen Sie bei Besichtigung und Probefahrt

Aktualisiert Oktober 2026 · Lesezeit 12 Minuten · Für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Niemand kauft ein Auto, weil die Checkliste sagt, dass es gut ist. Man kauft es, weil es gefällt – und übersieht dann die feuchte Reserveradmulde. Diese Liste ist dagegen: in der Reihenfolge, in der eine Besichtigung abläuft, mit dem, was Sie als Laie sehen, hören und ausprobieren können, und mit der ehrlichen Grenze, ab der ein Profi ranmuss. Sie ersetzt keine Kaufuntersuchung, aber sie sagt Ihnen, ob sich eine lohnt.

20 Dinge, die Sie beim Gebrauchtwagen prüfen sollten

Die Kurzfassung dieser Checkliste – jeder Punkt führt zum ausführlichen Abschnitt:

  1. FIN am Fahrzeug mit den Papieren vergleichen (Unterlagen)
  2. Originaldokumente prüfen; ist der Verkäufer nicht selbst der eingetragene Halter bzw. Berechtigte, seine Verkaufsberechtigung nachvollziehbar klären (Unterlagen)
  3. Prüfberichte, Serviceheft und Rechnungen chronologisch gegen den Kilometerstand (Unterlagen, Tachocheck)
  4. Lack: Farbton, Glanz, Lacknebel, frische Bereiche (Außen)
  5. Spaltmaße links/rechts an Haube, Türen, Heckklappe (Außen)
  6. Rost, Dellen, Steinschläge, Scheiben, Leuchten (Außen)
  7. Reifen: Profil, Abrieb, Alter, Paarung, Felgen (Reifen)
  8. Bremsscheiben und Beläge, soweit sichtbar (Bremsen)
  9. Unterboden: Tropfen, Rost, lose Teile, Reparaturspuren (Unterboden)
  10. Motorraum bei stehendem Motor: Lecks, Schläuche, Provisorien (Motorraum)
  11. Zündung/Motorstart: normalen Kontrollleuchten-Selbsttest beobachten; Warn- oder Störanzeigen prüfen, die danach bestehen bleiben oder neu erscheinen (Motorstart)
  12. Motorlauf: Klopfen, Rasseln, Pfeifen, unrunder Lauf (Motorstart)
  13. Innenraumverschleiß plausibel zum Kilometerstand (Innenraum)
  14. Feuchtigkeit: Teppiche, Reserveradmulde, Geruch (Feuchtigkeit)
  15. Elektrik: jede Funktion tatsächlich bedienen (Elektrik)
  16. Probefahrt vorab klären: Führerschein, Versicherung, Vereinbarung (Probefahrt)
  17. Fahren: Motor, Getriebe, Lenkung, Fahrwerk, Bremsen auf abwechslungsreicher Strecke (Probefahrt)
  18. Beim E-Auto zusätzlich vorhandenen Batteriezustandsnachweis, AC/DC-Ladefähigkeit, Ladebuchse, Ladezubehör und Batteriegarantie prüfen (E-Auto)
  19. Bei Auffälligkeiten oder höherem Preis: Clubprüfung oder Sachverständiger (Profi)
  20. Nichts unterschreiben, was Sie nicht vollständig gelesen und verstanden haben; offene Fragen vor Vertragsabschluss klären (Danach)

Vor dem Termin

Fragen Sie vorab per Nachricht ab: genaue Fahrzeugvariante, FIN, Kilometerstand, Zahl der Schlüssel, Servicehistorie, bekannte Mängel, bekannte Unfall- oder Vorschäden, Datum der letzten HU bzw. Pickerl-Begutachtung bzw. MFK, größere Reparaturen – beim E-Auto zusätzlich Batteriegarantie, Ladezubehör und vorhandene Nachweise zum Batteriezustand. Mit der FIN prüfen Sie die Fahrzeughistorie, bevor Sie losfahren.

Und: noch keine Kaufzusage. Der ADAC weist darauf hin, dass auch mündliche oder per Messenger getroffene Vereinbarungen rechtlich bindend sein können. Die Reihenfolge ist besichtigen, prüfen, Probe fahren, Unterlagen – erst dann Vertrag. Vereinbaren Sie den Termin bei Tageslicht und ohne Zeitdruck, bitten Sie darum, dass das Auto sauber und möglichst kalt ist, und nehmen Sie eine zweite Person mit.

Identität und Unterlagen (DE, AT, CH)

Erst die Papiere, dann das Auto: Vergleichen Sie die FIN am Fahrzeug mit den Zulassungsdokumenten, sehen Sie sich Originale an (keine Kopien) und prüfen Sie, ob der Verkäufer der eingetragene Halter ist. Ist er es nicht, ist das nicht automatisch Betrug – Familienmitglied, Verkauf im Auftrag, Erbschaft, Firma kommen vor –, aber die Berechtigung muss belegt sein: Der ADAC empfiehlt beim Verkauf im Auftrag Vollmacht und Kontaktdaten des Halters. „Das Auto gehört meinem Bruder“ reicht nicht.

DeutschlandÖsterreichSchweiz
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, letzter HU-Bericht, Serviceheft oder digitale Servicehistorie, Werkstattrechnungen, ggf. COC (Import, Sonderfälle), Nachweise über technische Änderungen, alle SchlüsselZulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Fahrzeug-Genehmigungsdokument (Typenschein, COC oder Datenauszug), § 57a-Unterlagen, Servicehistorie, Rechnungen, technische Eintragungen, Schlüssel. Für die Zulassung braucht es Genehmigungsdokument, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung und ggf. ein gültiges positives § 57a-GutachtenFahrzeugausweis im Original, Serviceheft oder digitale Historie, MFK-Unterlagen, Abgasdokument soweit für das Fahrzeug relevant, Beiblätter und Genehmigungen bei Umbauten, Rechnungen, Schlüssel

Welche Unterlagen ein Verkäufer je Land mitbringen sollte und was fehlt, wenn etwas fehlt, steht ausführlich in der Unterlagen-Checkliste.

Außen: Karosserie, Lack, Spaltmaße

Bei Tageslicht und trockenem Wetter einmal langsam ums Auto: Dellen, Kratzer, Rost, Steinschläge, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten, Stoßfänger, Außenspiegel, Felgen. Der ADAC empfiehlt ausdrücklich Tageslicht, weil Rost, Dellen und Kratzer bei Dämmerung oder Regen leicht übersehen werden. Vergleichen Sie die Spaltmaße links und rechts an Motorhaube, Türen, Kotflügeln und Heckklappe; achten Sie auf Farbtonunterschiede, Lacknebel an Kanten und Dichtungen, ungleiche Oberflächenstruktur und ungewöhnlich frische Lackbereiche. Ungleiche Spaltmaße und Lackunterschiede können auf Reparaturen hinweisen – ein Beweis für einen Unfall sind sie nicht. Wie Sie systematisch weiterprüfen und was „unfallfrei“ rechtlich bedeutet: Unfallwagen erkennen.

Reifen, Räder, Bremsen, Unterboden

Reifen: Profiltiefe, gleichmäßiger Abrieb, Risse oder Beulen, Alter (DOT-Nummer), zulässige und gleiche Paarung pro Achse, Felgenschäden. Einseitig oder stark ungleichmäßig abgefahrene Reifen können auf falsche Spur, ein Fahrwerksproblem oder falschen Reifendruck hinweisen – „innen abgefahren = Unfallwagen“ ist dagegen keine zulässige Diagnose.

Bremsen: Soweit durch die Felge sichtbar: tiefe Riefen oder starke Korrosion auf den Scheiben, Belagstärke. Der ÖAMTC nennt Rillen und Rost auf sichtbaren Bremsscheiben als Besichtigungspunkt. Eine zuverlässigere Gesamtbeurteilung erfordert eine fachmännische Prüfung; ein Bremsenprüfstand liefert dabei objektive Messwerte zur Bremswirkung.

Unterboden: Ohne Hebebühne nur eingeschränkt – vom Boden aus sehen Sie Flüssigkeitstropfen, grobe Roststellen, lose Verkleidungen, auffällige Schweiß- oder Reparaturspuren und beschädigte Unterbodenverkleidungen. Bei teureren oder auffälligen Fahrzeugen ist die Bühne beim Club oder Sachverständigen deutlich aussagekräftiger.

Motorraum und Motorstart

Sichtprüfung bei stehendem Motor: Öl- oder Flüssigkeitsspuren, beschädigte Schläuche, lose Teile, provisorische Reparaturen (Kabelbinder, Klebeband), Flüssigkeitsstände, soweit gefahrlos prüfbar. Ein frisch gereinigter Motorraum ist weder positiv noch negativ zu bewerten. Er kann ältere Öl- oder Flüssigkeitsspuren allerdings schwerer erkennbar machen; aktive Undichtigkeiten lassen sich dadurch nicht zuverlässig ausschließen.

Dann die Zündung einschalten, ohne zu starten: Viele Kontrollleuchten müssen beim Selbsttest zunächst aufleuchten; das ist normal. Nach dem Start interessieren nur die Warn- und Störanzeigen, die nach dem Selbsttest bestehen bleiben oder neu erscheinen. Beim Motorlauf hören Sie auf starkes Klopfen, Rasseln, Pfeifen oder einen auffällig unrunden Lauf. Für Laien ist die Grenze zwischen normalem und problematischem Geräusch schwer zu ziehen – bei Unsicherheit empfiehlt auch der ADAC die fachmännische Prüfung. Ein Start bei tatsächlich kaltem Motor kann zusätzliche Hinweise liefern, wenn er vorher vereinbart war; ein warmer Motor ist kein Hinweis auf Verschleierung.

Innenraum, Feuchtigkeit, Elektrik

Verschleiß: Lenkrad, Pedale, Fahrersitz, Schalt- oder Wählhebel, Türgriffe – der Zustand sollte plausibel zum Kilometerstand passen. Starker Verschleiß bei niedriger Laufleistung ist ein Grund, die Kilometerkette genauer anzusehen, aber kein Beweis für Tachomanipulation.

Feuchtigkeit: Teppiche anheben, Kofferraumboden und Reserveradmulde prüfen, auf muffigen Geruch und beschlagene Leuchten oder Scheiben achten. Feuchte Bodenbeläge nennt der ADAC als mögliches Indiz für eine undichte Karosserie.

Elektrik: Alles einmal tatsächlich bedienen – Fensterheber, Zentralverriegelung, Spiegel, Sitzverstellung, Sitzheizung, Klima und Heizung, Gebläse, Infotainment, Navigation, Bluetooth, Kamera, Parksensoren, elektrische Heckklappe, Beleuchtung, Blinker, Wischer und Waschanlage, Schiebe- oder Panoramadach. Was Sie nicht ausprobiert haben, haben Sie nicht geprüft.

Die Probefahrt

Vorher klären: gültiger Führerschein, Zustimmung des Eigentümers, Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung, Bedingungen. Bei Privatfahrzeugen ist eine schriftliche Probefahrtvereinbarung sinnvoll. Der ADAC stellt dafür ausdrücklich eine Mustervereinbarung bereit; unabhängig vom Land sollten Haftung, Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung und Dauer der Probefahrt vorab geklärt und möglichst schriftlich festgehalten werden. Wie Verkäufer die Probefahrt üblicherweise absichern (und warum sie mitfahren), lesen Sie in Probefahrt beim Privatverkauf absichern.

Fahren Sie eine ausreichend lange, abwechslungsreiche Strecke, soweit sicher und legal: Stadt, Landstraße, unterschiedliche Geschwindigkeiten, Unebenheiten, nach Möglichkeit Steigungen; Autobahn nur, wenn sinnvoll und organisatorisch geklärt. Während der Fahrt:

  • Motor und Antrieb: Nimmt er sauber Gas an? Leistungsverlust, auffällige Geräusche, Warnmeldungen?
  • Getriebe: Handschalter – greift die Kupplung plausibel, lassen sich alle Gänge sauber einlegen, springt keiner heraus? Automatik – schaltet sie plausibel, ohne starkes Rucken oder Schlagen?
  • Lenkung: Läuft das Auto geradeaus, steht das Lenkrad gerade, gibt es Vibrationen, Spiel oder Geräusche?
  • Fahrwerk: Poltern, Klappern, starkes Nachschwingen über Unebenheiten, Vibrationen bei bestimmten Geschwindigkeiten?
  • Bremsen: Auf sicherer, geeigneter Strecke kräftig bremsen – gleichmäßige Wirkung, zieht das Auto zur Seite, Vibrationen im Pedal oder Lenkrad, Geräusche? Keine riskante Vollbremsung im Verkehr.

Zusätzlich beim E-Auto

Batteriezustand (State of Health), sofern ein belastbarer Nachweis vorliegt, Ladefähigkeit an AC und DC, Ladekabel und Ladebuchse, Batteriegarantie und ihre Bedingungen, Fehlermeldungen, sichtbare Beschädigungen am Batteriegehäuse im Unterboden. Der ÖAMTC bietet im Rahmen der Kaufüberprüfung optional einen Flash-Test der Hochvoltbatterie, ADAC-Prüfzentren regional E- und Hybridchecks mit Aviloo-Test. Ein Prozentwert allein („90 Prozent SoH = gut“) sagt wenig: Batteriealter, Modell, Messmethode und Garantiebedingungen gehören dazu.

Wann der Profi ranmuss – Clubprüfungen und Preise

Versteckte Schäden, Fahrwerk, Fehlerspeicher, Unterboden, alte Reparaturen und die Hochvoltbatterie sind für Laien nur begrenzt beurteilbar. Eine Kaufuntersuchung ist besonders sinnvoll bei höherem Kaufpreis, bei Auffälligkeiten aus dieser Liste oder bei Fahrzeugen mit unklarer bzw. lückenhafter Historie; oesterreich.gv.at empfiehlt sie bei Gebrauchtwagen ausdrücklich, in der Regel auf Kosten des Käufers. Und noch einmal, weil es der häufigste Irrtum ist: HU, Pickerl und MFK prüfen Verkehrssicherheit und Vorschriften zum Prüfzeitpunkt – sie sind kein Zustands- oder Kaufgutachten.

PrüfungUmfangPreis (Stand 2026)
ADAC Gebrauchtwagenuntersuchung (DE)je nach Prüfzentrum Standard bis Premium, ca. 60 Minuten, E-Fahrzeuge mit Fehlerspeicher und Batterietestregional verschieden, kein bundesweiter Festpreis; Beispiele je nach Prüfzentrum ab rund 79 € (Mitglieder) bzw. 109 € (Nichtmitglieder), ältere Fahrzeuge und E-Autos teurer; außerdem über 270 ADAC-Vertragssachverständige mit individuellen Preisen
ÖAMTC Kaufüberprüfung (AT)für Mitglieder (Käufer oder Verkäufer), rund 90 Minuten, etwa 100 Positionen inkl. ProbefahrtKostenbeitrag je nach Fahrzeugtyp, aktueller Preis beim jeweiligen Stützpunkt
ARBÖ Kauftest (AT)für Mitglieder, über 150 Prüfpositionen, Schwerpunkt Vorschäden, Abnutzung, Mängel; Prüfbericht mit Bremswerten, Abgas, Batterie, FehlerspeicherPreis beim jeweiligen Prüfzentrum erfragen
TCS Occasionstest (CH)ca. 90 Minuten, Dokumente, Motor, Getriebe, Fahrwerk, Bremsen, Räder, Elektronik, Fehlerspeicher, Probefahrtab CHF 130 (Mitglieder) bzw. CHF 230 (Nichtmitglieder), regional bis etwa CHF 220 / 310; Eurotax-Bewertung optional für CHF 20

Eine professionelle Kaufprüfung darf nur mit Zustimmung des Eigentümers erfolgen. Lehnt der Verkäufer sie ab und bleiben technische Zweifel offen, sollten Sie diese vor Vertragsabschluss anderweitig klären oder vom Kauf Abstand nehmen.

Nach der Besichtigung

Alle Auffälligkeiten vor der Unterschrift klären: entweder der Verkäufer erklärt sie plausibel und sie fließen in den Preis ein, oder Sie lassen prüfen, oder Sie lassen das Auto stehen. „Scheckheftgepflegt“ bedeutet nicht automatisch vollständige Wartung, ein digitales Serviceheft enthält nicht zwingend jede Reparatur. Bei einem Privatverkauf kann die gesetzliche Gewährleistung je nach Land und Vertragsgestaltung weitgehend ausgeschlossen werden. Umso wichtiger sind die Prüfung vor dem Kauf und eine saubere Dokumentation im aktuellen Musterkaufvertrag: bekannte Mängel und Vorschäden konkret festhalten und Angaben zu Kilometerstand oder Unfallfreiheit nur so verbindlich formulieren, wie sie tatsächlich zugesichert werden können – was das rechtlich bedeutet, steht in Gewährleistung beim Privatverkauf. Erst danach: Preis verhandeln, Vertrag, sicher bezahlen.

Die Kurzfassung in zwölf Schritten: Vorab FIN, Historie, Mängel abfragen → Originaldokumente und FIN → außen bei Tageslicht → Reifen und Bremsen → Unterboden soweit sichtbar → Motorraum → Innenraum und Feuchtigkeit → Elektrik komplett bedienen → Zündung an, Selbsttest, verbleibende Warnungen → Probefahrt → Historie abgleichen → bei Zweifel Clubprüfung. Erst danach Preis und Vertrag.

Stand der Club- und Behördenangaben: Oktober 2026 (ADAC, ÖAMTC, ARBÖ, TCS, oesterreich.gv.at). Preise regional verschieden und vor Ort zu prüfen. Kein Rechtsrat; die Checkliste ersetzt keine technische Kaufuntersuchung.